Ein Gericht in Schweden hat entschieden, dass Werbeunterbrechungen von Spielfilmen im TV das Urheberrecht des Künstlers verletzen. Nun muss der Regisseur die Unterbrechung explizit genehmigen (u.a. nachzulesen bei ver.di).
Auf den ersten Blick ein schönes und für Deutschland zu wünschendes Urteil. Jedoch wirft es weitere Fragen auf. Die nach der Finanzierung von guten Filmen im TV unter anderem. Oder die Frage, wie es um den Jugendschutz steht. Wenn schon die Unterbrechung eines Films das Urheberrecht verletzt, wie ist es erst, wenn Szenen rausgeschnitten werden. Und was passiert, wenn ein Regisseur mit der Synchronisation seiner Schauspieler nicht einverstanden ist. Fragen über Fragen. Hinter all ihnen steht eine zentrale Frage: Was ist das urheberechtlich schützbare eines Films? Und wem stehen diese Rechte zu?
Nun kann man ganz platt argumentieren: Der Film wird auf einer Filmrolle oder digital gespeichert ausgeliefert. Dieses Gesamtkunstwerk ist der Film und der Regisseur als Urheber hat die Rechte für den Film.
Leider denke ich, ist es in der Praxis nicht so einfach. So werden insbesondere in Hollywoodproduktion Filme über Schauspieler vermarktet. Daher ist davon auszugehen, dass man einen Schauspieler aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten für eine Rolle ausgewählt hat. Wenn also seine Darstellung der Hauptperson ein wichtiger Bestandteil des Films ist, besitzt er nicht das Recht an dieser Darstellung. Anders gefragt: Wenn ein Schauspieler eine Rolle mit einer bestimmen Stimmlage spricht, kann er entscheiden in welcher Stimmlage die Synchronisation sprechen muss?
Ich könnte unzählige weitere Beispiele bringen. Fakt ist jedoch: Ein Film ist ein höchst komplexes Kunstwerk an dessen Wirkung viele Personen beteiligt sind. Auch wenn der Regisseur sicherlich die Richtung vorgeben mag, bleibt ein Film kooperative Kunst.
Daher bleibt die offene Frage: Wie weit darf man dieses Werk verletzten. Und wem gegenüber muss man sich hierfür verantworten.
Ich habe keine eindeutige Antwort. Um Kommentare wird gebeten.
